Hallo!
Ich habe eine allgemeine Frage.
Hab vor 3 Monaten bei einem Autohaus einen Neuwagen bestellt.
Dieser Neuwagen kam vor kurzem, er steht noch beim Händler und ich habe auch nicht vor, dass sich das ändert (ich zahle auch nichts) bis es soweit ist, dass alles passt.
Es sind einige Mängel (Lackschaden, Spaltmaße usw.), die ich nicht akzeptiere bei einem 24.000 Euro Auto.
Die Marke spricht scheinbar für sich aber das ist egal.
Habe auch ein Eintauschfahrzeug, dessen Eintauschwert im Vertrag schrifltich festgehalten wurde.
Eine Kopie dieses KV habe ich natürlich.
Habe heute auch einen Zeugen mitgenommen, der die Mängel vor Ort bestätigen konnte.
Bin ich damit im Recht vom Händler Ausbesserungen ...
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