Hallo. Ich habe vor kurzem mein altes Auto verkauft. Der käufer hats gesehen, probegefahren und 2 tage später abgeholt. Kaufvertrag natürlich mit gewährleistungsausschluss (sachmängeldingsbums) unterschrieben, gezahlt und verkauft. Jedoch hab ich vergessen ihm zu sagen das der fensterheben h.l. Von meinem vorbesitzer stillgelegt wurde da er defekt war. Ich hab ihn nie benutz da ich die meiste Zeit alleine oder zu 2 unterwegs war.
Nun die Frage. Muss ich für den Mangel haften wenn der verkäufer mich drauf anspricht?
Zum Beitrag | Übersicht Allgemeine Kaufberatung Forum