Hallo,
ist es empfehlenswert, Mängel, die während der Probefahrt auftreten, im Kaufvertrag festzuhalten?
Hintergrund:
Habe gestern bei einem Händler eine Probefahrt gemacht, der Händler sass mit im Auto (Opel Combo, EZ 2002, knapp 150T Km). Bei der Besichtigung und während der Fahrt zeigten sich folgende Mängel:
- Motorhaube liess sich nur sehr schwer wieder schliessen
- Mit Autogas klapperte etwas im Motor (klopfte etwas wie ein Diesel), mit Benzin war aber nichts zu hören
- Die Schaltung hakte etwas vom ersten in den zweiten Gang (das kann aber auch sein, weil die Opel-Schaltung für mich noch gewöhnungsbedürftig ist).
Der Händler meinte, er werde diese Mängel bei Kauf richten. Ansonsten ...
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