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Channel: MOTOR-TALK.de - Allgemeine Kaufberatung
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Verschleiß = Mangel? Was muss beim Verkauf angegeben werden?

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Hallo,

ein Freund versucht einen 13 Jahre alten 530d touring zu verkaufen bzw. möchte das.

Der Grund ist ein erheblicher Wartungsstau, der deutlich in den 4-stelligen Bereich geht, konkret u.a.

- Rostansatz an Türen/Kofferraumklappe

- defekte Glühkerzen

- Stoßdämpfer am Ende

- Federn/Aufhängung verschlissen

- Bremsen ziemlich runter

- diverse Kleinigkeiten (Gummis, Domlager etc.)

Muss man diese Mängel beim Privatverkauf angeben oder kann man den Wagen auch einfach hinstellen und sagen: muss der Käufer halt selbst genau prüfen. Die verschlissenen Glühkerzen würden z.B. erstmal nicht auffallen, am nächsten Morgen nach dem Kauf aber vermutlich schon.

Danke.


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