Hallo zusammen,
Weiß jemand über den TÜV Intervall Bescheid, für diese Situation:
Ein Händler verkauft eine "Tageszulassung", wobei dieses Fahrzeug als Vorführwagen / Mietwagen zugelassen ist. Erstzulassung war Ende Dezember 2014. Das Fahrzeug hat gerade mal 1500 km.
Da in o.g. Konstellation der TÜV nur 1 Jahr gültig ist möchte ich nun wissen, ob bei Verkauf und Wiederzulassung dann die Regel gilt, dass Neufahrzeuge erst nach 3 Jahren (ab Tag der ersten Zulassung) zum TÜV müssen oder der TÜV schon im Dez. 2015 fällig ist?
Grüße
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