Habe von einem Händler als privat Person ein gebrauchtes Fahrzeug Bj.97 mit 166.000km für um die 1.200€ erstanden.
Nun ist nach 450km die Antriebswelle gebrochen.
Ich weis, das Kleingedruckte sollte man vor dem unterschreiben lesen. Da steht, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. In seinen AGB´s auf der Homepage liest sich allerdings ganz anders.
Frage: Ist es rechtens, das der Händler dies ausschließen kann wenn es in seinen AGB´s anders drin steht ?
Nun habe ich gehört das ein Händler immer in der Pflicht ist von bis zu einem Jahr wenn ein verdeckter Mangel auf taucht.
Ist dies so ? Stechen die AGB´s den Kaufvertrag aus ?
Danke für die Hilfe schon mal.
MFG
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