Ich habe vor einigen Wochen einen Neuwagen bestellt und bin dann eine Woche später vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil ich es mir anders überlegt habe.
Im Vertrag steht, dass bei Nichtabnahme des Autos 15% des Kaufpreises als Schadenersatz geltend gemacht werden können. Wenn der Händler mehr möchte, muss er darlegen, dass der Schaden höher war, wenn der Käufer weniger zahlen will, muss der Käufer das beweisen.
Nun will der Händler Schadenersatz von mir, nicht ganz die 15 %, nur einen Teil. Das Auto war aber noch umkonfigurierbar, so dass er das Auto für den nächsten Käufer einfach auf dessen Wunsch geändert hat.
Kann der Händler mir gegenüber trotzdem Schadenersatz geltend machen? Er hat ja, ...
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