Hallo
Ein Händler sagte mir am Telefon (auf eine Internet-Angebot hin),
dass er eine Gewährleistung (also ich denke die gesetzliche von 1 Jahr für Händler) für Gebrauchtwagen ab Laufleistungen von 150000Km generell ausschließt.
Ist das trotz (evtl. wenn) zu Stande kommender schriftlicher Vereinbarung überhaupt rechtlich gültig?
VG
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