Hallo
Wenn ich bei einem Händler bzw. Verkäufer anfrage den TÜV neu machen zulassen (weil z.B. nur noch 2 Monate gültig) und er sagt das Fahrzeug kann bei evtl. Reparaturen die der TÜV dann fordert teurer werden (was ja nicht ungewöhnlich wäre),
bin ich dann verpflichtet das Fahrzeug zu einem weit höheren Preis zu kaufen, wenn es die Reparaturen verlangen?
Die TÜV-Gebühr selbst „oben drauf“, ist klar.
Aber muss ich vor diesem TÜV (und eben evtl. Reparaturen) etwas rechtlich Verbindliches eingehen (z.B. vielleicht Art „Vorvertrag“)?
Wenn man böses denkt, könnte ja der Verkäufer danach „sonst was“ "reparieren" und dann „aufschlagen“.
VG
Sorry, wenn falsche Rubrik hier, fand nichts passenderes.
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