Hallo,
ich möchte mein Auto verkaufen - allerdings möchte ich die Kennzeichen behalten um den Wagen dann selbst Abzumelden.
(Damit auf meine Zulassung/ Versicherung kein "Schindluder" getrieben wird.
Nach dem Verkauf habe ich ja nur noch die Schilder (und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)??
Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) habe ich ja dem Verkäufer ausgehändigt.
Ist es Möglich (in Bayern) ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) abzumelden?
- Ich bin Fahrzeughalter (zumindest bis zum Verkauf) gehe persönlich zur Zulassungsbehörde
- Ich habe die Kennzeichen dabei
(- Ich habe den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I))
Ich Hambur...
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